Bundesweite Prüfung von selbst- und nichtselbsttätigen Feuerlöschanlagen gemäß den einschlägigen Regelwerken.
Erstprüfung und Wiederkehrende Prüfungen gemäß den länderspezifischen Vorgaben und den Prüfgrundlagen (z.B.:VdS,FM,DIN,NFPA,DGUV) für:
Selbsttätige Feuerlöschanlagen
Nichtselbstständige Feuerlöschanlagen
Überprüfung von Sprinkleranlagen und Sprühwasseranlagen nach 12,5 bzw. 25 Jahren.
Löschanlagenkonzeptprüfung bezüglich der Konformität der Richtlinien und des Brandschutzkonzeptes.
Überprüfung von Gaslöschanlagen gemäß der DGUV 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen"
Halbjährlich bzw. Jährliche Überprüfung Ihrer Löschanlagen gemäß den Prüfgrundlagen (VdS2092/4001) und Ihrem Versicherungsvertrag.